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Allgemeine Geschäftsbedingungen

IT-Beratung Michelmann Bremerhaven
(im folgenden Text "IBM" genannt)

§1 Allgemeines

(1) Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(2) Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur in den übereinstimmenden Sachverhalten wirksam.

§2 Angebote

(1) Die Angebote der IBM sind freibleibend. Die jeweils gültigen Preislisten der Lieferanten sind Bestandteile der Angebote. Die Angaben in den Lieferanten-Druckschriften sind unverbindlich und können jederzeit und ohne besondere Anzeige in den Angeboten geändert werden.
(2) Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, daß er zahlungsfähig und kreditwürdig ist.

§3 Sonderanfertigungen

(1) Bei Sonderanfertigungen sind genaue Angaben erforderlich.
(2) Wird von der IBM ein Entwurf angefertigt, so bleibt dieser, auch bei Teilzahlung, das Eigentum der IBM.
(3) Entwürfe unterstehen dem gesetzlichen Schutz.

§4 Preise

(1) Die von der IBM angegebenen Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer. Für alle Willenserklärungen sind die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise maßgebend.
(2) Die IBM behält sich Änderungen der Lieferanten-Listenpreise aufgrund von Faktorkostenänderungen (z.B. Rohmaterial, Energie, Löhne, Währungsschwankungen etc.) vor. Sie können jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden.
(3) Alle Preise sind Brutto=Nettopreise incl. MwSt und ohne Abzug von Skonto.

§5 Lieferung

(1) Die vereinbarte Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben, jedoch können sich gegebenenfalls durch unvorhersehbare Ereignisse Verzögerungen ergeben.
(2) Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist von IBM versandt wurde. Signifikante Abweichungen sind dabei als rechtzeitig erfolgt anzusehen.
(3) Schadenersatzansprüche aus verzögerten oder falschen Lieferungen sind ausgeschlossen.
(4) Die Lieferungen der IBM erfolgen ab Bremerhaven.
(5) IBM versendet Ware grundsätzlich per Nachnahme. Nur nach mündlicher Absprache und Bankauskunft liefert IBM ggf. gegen Rechnung.
(6) Wird die Annahme der Ware verweigert, so stellt die IBM die entstandenen Versand- und Verpackungskosten dem Auftraggeber in Rechnung. Bei mehrmaligen Annahmeverweigerungen behält sich die IBM das Recht vor, weitere Willenserklärungen des Auftraggebers nicht anzunehmen.
(7) Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferzeit ist der Besteller berechtigt, der IBM schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(8) Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrungen etc.) entbinden die IBM der Lieferverpflichtung.

§6 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne jeden Abzug frei an die IBM zu leisten.
(2) Skontoabzüge werden nicht gewährt.
(3) Besteller haben die Möglichkeit, die Ware per Vorkasse zu erhalten.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung das Eigentum der IBM.
(2) Mit der Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr an seine Kunden tritt zu Gunsten der IBM anstelle der Vorbehaltsware der Anspruch des Bestellers gegen seinen Abnehmer, der bis zur Höhe der IBM zustehenden Forderungen schon jetzt als an die IBM abgetreten gilt (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(3) Im gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahren des Bestellers ist die IBM zur Aussonderung der Vorbehaltsware berechtigt.
(4) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

§8 Mängelhaftung

(1) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Beanstandungen können nur bei unverzüglicher Anzeige gegenüber "IT-Beratung Michelmann" geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge hat die IBM die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder den Kaufpreis der bemängelten Ware zu erstatten.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu.
(4) Transportschäden sind grundsätzlich beim Frachtführer zu reklamieren.

§9 Rücksendungen

(1) Rücksendungen ohne vorherige Verständigung werden nicht angenommen.

§10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Wirksamkeit

(1) Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Bremerhaven.
(2) Gerichtsstand der Lieferung und Zahlung und sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Bremerhaven.
(3) Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in Deutschland geltende Recht Anwendung.
(4) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.